Familienbonus Plus: Fragen & Antworten

 

Was ist der Familienbonus Plus und in welcher Höhe steht er zu?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und reduziert die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird (d.h. max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Ab dem heurigen Jahr ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den derzeitigen Kinderfreibetrag. Man benötigt nun grundsätzlich keine Kostennachweise mehr, außerdem kann der Familienbonus Plus unter den Eltern aufgeteilt und damit optimal ausgenützt werden.

 

Ab welchem Einkommen wirkt der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus wirkt schon ab dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft kann dieser dann ab einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.350 Euro (bei einem Kind) werden. Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener werden aber künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro – den sogenannten Kindermehrbetrag – pro Kind und Jahr erhalten.

 

Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen?

- Über die Lohnverrechnung: Antrag beim Arbeitgeber ab jetzt mithilfe des Formulars E30 (zu finden unter diesem Link bzw. in den Finanzämtern)

- Über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung: Mittels Formular L1 und Beilage L1k im Zuge der Veranlagung, erstmals im Jahr 2020 für das Jahr 2019.

 

Wie kann der Familienbonus Plus unter (Ehe-)Partnern aufgeteilt werden?

Zwischen (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Als Elternteil kann man entweder den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro für das Kind beziehen oder der Betrag wird zwischen den (Ehe-)Partnern zu gleichen Teilen vergeben, also jeweils 750 Euro. Bei dem reduzierten Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro pro Jahr bei einem Kind über 18 Jahren ist für die Eltern eine Aufteilung von jeweils 250 Euro vorgesehen, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird (d.h. max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Bei getrennt lebenden Partnern kann eine Aufteilung 1.500 Euro/0 Euro oder 750 Euro/750 Euro berücksichtigt werden. Einigen sich die Eltern nicht auf eine Aufteilung, so erhalten beide die Hälfte, daher 750 Euro.

 

Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt?

Ein Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur Gänze zu. Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zur Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu. Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.

 

Wie viel bekommen geringverdienende Eltern? Wie viel bekommen nicht steuerzahlende Eltern?

Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt die Steuerlast komplett, wenn diese niedriger ist als der Familienbonus Plus. Alle Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener werden aber künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens elf Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu.

 

Steht auch für Kinder im Ausland der Familienbonus Plus zu?

Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder außerhalb des EU/ EWR-Raums kann kein Familienbonus beansprucht werden.

 

Wo kann man die persönliche Steuerentlastung berechnen?

Unter diesem Link können Sie Ihren persönlichen Familienbonus Plus bzw. den Kindermehrbetrag berechnen, und Ihre jährliche Steuerersparnis sehen.